Das kann ein guter Gründungsberater für Dich tun!

Für die Planung und Umsetzung einer Geschäftsidee wird den Gründungswilligen regelmäßig empfohlen, einen Gründungsberater aufzusuchen. Zum Teil ist die nachgewiesene Beratung durch einen qualifizierten Berater auch die Voraussetzung dafür, dass Fördergelder beantragt werden können.

Woran erkennt man einen guten Berater und was darf man von einem Berater erwarten? Dazu betrachten wir drei Punkte, die im Rahmen einer Gründungsberatung wichtig sind: die Qualifikation und Aufgaben eines Beraters, das methodische Vorgehen und die persönliche Übereinstimmung.

Die Qualifikation und Aufgaben des Beraters

Zunächst gilt, um als Unternehmens- oder Gründungsberater tätig zu sein, bedarf es grundsätzlich keiner gesonderten Ausbildung. Von verschiedenen Institutionen werden bspw. Workshops und Lehrgänge angeboten, um sich gezielt auf die Tätigkeit als Gründungsberater vorzubereiten. Möglicherweise kann der Berater der Wahl ein derartiges Zertifikat nachweisen. Ein Indiz für eine hohe Qualifizierung und langjährige erfolgreiche Tätigkeit kann auch die Mitgliedschaft in einem Fachverband, wie bspw. beim Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V oder beim KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e. V. gelten.

Die meisten Berater geben auch Informationen zu Referenzprojekten heraus. Je mehr Projekte ein Berater vorweisen kann, desto mehr Erfahrung wird man ihm zusprechen können. Allerdings sollten weniger erfahrene oder sich neu am Markt etablierende Berater nicht außer Acht gelassen werden. Sehr erfahrene Berater tendieren unter Umständen dazu, allwissend zu sein und Vorhaben aufgrund ihrer Erfahrung vorschnell für nicht umsetzbar zu erklären. Weniger erfahrene Berater gehen möglicherweise andere Wege, suchen mit Fleiß und Engagement nach Möglichkeiten, Ideen in tragfähige Konzepte zu verwandeln.

Welche Aufgaben ein Berater im Rahmen einer Gründungsberatung tatsächlich übernimmt, ist im Vorfeld abzuklären und vertraglich abzusichern. Folgende Aufgaben können Bestandteil eines Beratervertrages sein:

  • Prüfung der Geschäftsidee noch vor der Gründung, Aufzeigen von Schwachstellen und Potenzialen.
  • Gemeinsame Entwicklung eines Geschäftskonzepts auf der Basis von Marktanalysen und Brancheninformationen.
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans.
  • Beratung in Bezug auf die zu wählende Rechtsform, sowie Aufzeigen von Möglichkeiten, Vorteilen und Nachteilen.
  • Beratung bei der Standortwahl und Unterstützung bei der Standortsuche.
  • Gemeinsame Erstellung der Finanzplanung (Erfolgsplanung, Liquiditätsplanung) auf Basis der monatlichen Umsatz- und Kostenplanung.
  • Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung von finanziellen Mitteln., Begleitung zu Bankgesprächen.
  • Beratung und Unterstützung bei der Beschaffung von Personal.
  • Gemeinsame Erarbeitung von Prüfungs- und Steuerungsmaßnahmen zur Überprüfung der Kennzahlen.

Das methodische Vorgehen

Wichtig ist, der Berater ist lediglich beratend tätig. Ein Vorhaben ist und bleibt allein in der Verantwortung des Gründungswilligen, daher sollte der ausgewählte Berater:

  • Möglichkeiten aufzeigen, ohne eine Richtung vorzugeben,
  • den Beratenen im Rahmen seiner Gründung möglichst viele Aufgaben selbständig erledigen lassen und Hilfestellung geben,
  • stets objektiv und offen sein,
  • die Meinung des Gründers erfragen und darauf eingehen,
  • Fragen offen und ehrlich beantworten,
  • vollumfänglich, d.h. im Rahmen seiner Möglichkeiten, informieren,
  • jedes Projekt individuell betrachten, ohne es aufgrund seiner Erfahrung in eine bestimmte Schublade zu pressen,
  • erreichbar sein und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen,
  • auf Augenhöhe mit dem Gründer arbeiten und kommunizieren.

Die persönliche Übereinstimmung

Nicht zuletzt muss einfach die Chemie zwischen dem Beratenen und dem Berater stimmen. Kopf- und Bauchgefühl müssen beim Gründer insoweit übereinstimmen, als dass er vom Kopf her weiß, bei diesem Berater in guten Händen zu sein und der Bauch muss dieses Gefühl auch aussenden. Solange das nicht der Fall ist, spricht nichts dagegen, mehrere Berater zu einem Erstgespräch aufzusuchen. Schließlich haben die Beziehung und die Art und Weise der Zusammenarbeit mit dem Gründungsberater unter Umständen eine hohe Reichweite für die berufliche Existenz des Gründungswilligen.

Es muss in der Beratung auch nicht immer alles von Anfang glatt gehen, Entscheidungen können verworfen, neu überlegt und angepasst werden. Entscheidend ist, dass der Weg in die richtige Richtung führt.

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