Gute Ideen mit einem Patent schützen lassen

Patent

Wann, wie und warum ein Patent sinnvoll ist

Jede Unternehmensgründung beginnt mit einer Idee – entweder, man bietet ein Produkt an, das es bereits am Markt gibt, jedoch so gefragt ist, dass man auf den fahrenden Zug mitaufspringen kann. Oder aber, man hat eine völlig neue Erfindung im Kopf, die es so am Markt noch nicht gibt. Im letzteren Fall kann es sich durchaus lohnen, ein Patent zu beantragen. Doch leider geschieht das noch viel zu selten – Ideendiebstahl, ein erheblicher finanzieller Schaden und natürlich großer Ärger können die Folge sein.

 

Ab wann lohnt es sich, ein Patent anzumelden? Welche Ideen lassen sich überhaupt schützen? Und wie läuft das Prozedere ab?

 

Wann sollte man ein Patent beantragen?

Die Idee ist da – nun stellt sich die Frage, ob man für den Geistesblitz nicht ein Patent anmelden sollte. Zurecht, denn das Risiko, seine Idee in die Welt hinauszutragen, ohne sich vorher abgesichert zu haben, ist einfach zu groß.

 

Bevor man nun zum Deutschen Patent- und Markenamt marschiert, um seine Erfindung schützen zu lassen, muss diese jedoch einige Voraussetzungen erfüllen, damit eine Patentanmeldung überhaupt möglich ist:

 

  • Die Erfindung muss neu sein, darf also so noch nicht am Markt existieren
  • Die Idee muss auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen
  • Die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein können, d.h. es muss die Möglichkeit bestehen, die Erfindung in einem technischen Gewerbebetrieb zu nutzen (wirtschaftlich sinnvoll muss sie jedoch nicht sein)
  • Die Erfindung darf nicht nur eine Theorie, ein Plan oder ein Gedanke sein

 

Genau in diesen Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit einer Erfindung liegt häufig auch die Angst vor der Patentanmeldung begründet. Und dann kommt da noch eine zweite Hürde hinzu: Viele haben zwar eine geniale Idee, wollen sich jedoch nicht die Mühe machen, diese als konkrete Erfindung auszuarbeiten. Eben das ist aber für die Beantragung eines Patents notwendig. Neben einer Bezeichnung für die Erfindung wird vom Patentamt auch eine genau Beschreibung der Erfindung mit Angabe seines technischen Gebiets verlangt. Zudem ist auch eine Zeichnung der Idee vonnöten, die – laut Patentamt – „das Zusammenwirken der Merkmale der Erfindung klar erkennen“ lässt.

 

Wie wird ein Patent beantragt?

Ist die Idee für die Erfindung ausgereift und sind die Anforderungen für eine Patenanmeldung erfüllt, ist die Stellung des Antrags gar nicht mehr so schwer. Der Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen werden gesammelt an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München übergeben. Alternativ hat das DPMA noch zwei Niederlassungen in Berlin und Jena, bei denen die Unterlagen ebenfalls persönlich eingereicht werden können

 

Leider ist die Anmeldung eines Patents nicht ganz billig, jedoch mit Blick auf mögliche Nachahmer der Erfindung durchaus lohnenswert: Die Anmeldung selbst kostet aktuell 60,00 Euro (bei Anmeldung in Papierform) oder 40,00 Euro (bei elektronischer Anmeldung). Zudem wird noch eine Prüfungsgebühr in Höhe von 350,00 Euro fällig. Damit wären die einmaligen Kosten gedeckt. Allerdings müssen nach erfolgreicher Patentierung noch Jahresgebühren gezahlt werden, die von Jahr zu Jahr teurer werden: von 70,00 Euro ab dem dritten Jahr bis zu 1940,00 Euro im zwanzigsten.

 

Warum sollte man ein Patent anmelden?

Zunächst scheinen die Voraussetzung zur Anmeldung eines Patents ziemlich komplex – und auch die anfallenden Kosten können abschreckend wirken. Und doch ist die Patentanmeldung durchaus lohnenswert. Gerade als Startup, das mit einem tollen Produkt an den Markt geht, sollte man am Patent nicht sparen.

 

Patent anmelden Schritt für Schritt

  1. Die Idee zu einer Erfindung heranwachsen lassen.
  1. Prüfen, ob die Erfindung patentierbar ist.
  1. Unterlagen für Patentanmeldung zusammensammeln und entsprechende Anträge ausfüllen (alle erforderlichen Unterlagen findet man in Abschnitt VI des Merkblatts für Patenanmelder).
  1. Patentanmeldung beim DPMA einreichen und anfallende Gebühren zahlen.
  1. Empfangsbestätigung mit Nachweis des Eingangs der Patentanmeldung entgegennehmen und abwarten.

 

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