Das neue Gründercoaching Deutschland – GCDneu

Fördermittel

Nachdem zum Ende des Jahres 2014 zahlreiche Förderprogramme des ESF ausliefen und zuletzt auch das bewährte Gründercoaching Deutschland sein Ende fand, gibt es seit dem 01.05.2015 ein neues Programm der KfW: Das neue Gründercoaching Deutschland (GDCneu) zur Förderungen von Coachingmaßnahmen mit Mitteln der KfW-Bank.

Fördermittel

Wir stellen euch dieses, wie wir finden wichtige, Förderprogramm heute in Kürze vor.

Wer wird gefördert?

Antragberechtigt sind alle Existenzgründer und Jungunternehmen, die ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben und die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Hierbei geht es vor allem um Unternehmen der gewerblichen Berufe, der freien Berufe sowie um Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform.

Die Gründung und der Beginn der Geschäftstätigkeit müssen erfolgt sein, dürfen jedoch nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Ausübung der Selbständigkeit darf in Voll- und Teilzeit erfolgen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden spezifische und gezielte Coaching Maßnahmen insbesondere für die Zielgruppen: Unternehmerinnen, Migrantinnen und Migranten und Existenzgründer mit Fragen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Gefördert werden Coachingmaßnahmen, welche folgende Schwerpunkte haben:

  • Optimierung des Businessplans
  • Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen bei Kreditinstituten
  • Erstellung von Marktanalysen und Vertriebskonzepten
  • Entwicklung eines Controllingsystems
  • Optimierung des Personalwesens.

Demnach geht es vorrangig um eine Schaffung von Voraussetzungen, welche die Erfolgsaussichten des Unternehmens erhöhen sowie das Unternehmen langfristig und nachhaltig auf gesicherte Beine stellen.

Wo hoch ist die Förderung?

In den neuen Bundesländern exklusive Berlin und der Region Leipzig beträgt der förderfähige Betrag 4.000 Euro, wobei der mögliche Zuschuss 75 Prozent, d.h. 3.000 Euro beträgt.

In den alten Bundesländern inklusive Berlin und die Region Leipzig werden vom förderfähigen Betrag 4.000 Euro bis zu 50 Prozent, d.h. 2.000 Euro bezuschusst.

Bis zum Erreichen des maximal förderfähigen Betrages können auch mehrere Anträge mit unterschiedlichen Coachingschwerpunkten gestellt werden.

Wie auch bisher im Gründercoaching verbleiben die Kosten für den Eigenanteil am Beraterhonorar, Fahrtkosten des Beraters, möglichen Beraternebenkosten und für die Mehrwertsteuer auf den gesamten Rechnungsbetrag beim Antragsteller.

Wie erfolgt die Beantragung?

Die Beantragung der Fördermittel des GDCDneu nimmt etwas Zeit in Anspruch, da durch die KfW einige Schritte vorausgesetzt werden. Dazu gehören:

  1. Auswahl eines Regionalpartners der KfW und Beratung zur Förderung durch diesen.
  2. Auswahl eines Gründercoaches aus der KfW-Beraterbörse.
  3. Vorlage des Antrags für das GCDneu beim ausgewählten Regionalpartner.
  4. Prüfung des Antrags durch die KfW.
  5. Nach Genehmigung durch die KfW Durchführung der Beratung beim ausgewählten Gründercoach.
  6. Abrechnung der Beratung nach Abschluss gegenüber der KfW, spätestens 6 Monate nach Zusage durch die KfW.

Das sind die wichtigsten Informationen zum neuen Gründercoaching Deutschland (GDCneu) aus Mitteln der KfW. Ausführliche Informationen stellt die KfW online bereit.